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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60

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1682 IX 4_14 Defensivvertrag von Neuhaus
Brandenburg - Preußen, Dänemark, Münster |
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derjenigen von denen Herren Allÿrten, welcher mit solcher
assistentz eines oder anderen kriegenden theils nichts zu
schaffen haben, sondern sich neutral und auß dem krieg halten
will, nichts desto weniger besagter maßen überzogen und
vergewaltiget würde, daß die vereinbahrte hülffe von
denen übrigen Herren Bundtsgenoßen Ihnen <uff sein> ver-
langen nach wie vor geleistet werden solle, Eß were dan,
daß beÿ begebendem solchen fall die Hohe Herren Confoede-
rirte sich eines anderen zu vergleichen und andere me-
sures zu faßen verlaßet werden mögten, Zu deßen
facilitirung dan beliebt ist, daß derjenige von denen
Herren Allÿrten, welcher vermögen vorgesagter Alliantzen
jemandt eine assistentz zu leisten <.>irt vorhabe<ns> oder
sonst in einen krieg zu tretten genöhtigt seÿn, denen
übrigen Herren Mitallÿrten hievon in Zeiten verträw-
liche communcation zu thun, d<..>selbe aber die em-
pfangene nachricht in gehöriger verschwiegenheit zu be-
halten schuldig seyn sollen.
2. Nachdem anseithen Ihrer Königl[icher] May[es]t[ä]t zu Dennemarck
das hertzogthumb Holstein in dieses foedus mit eingeschloßen ,
und aber des Herrn Bischoffs Hochfürstl[icher] Gnaden für allzu be-
schwehrlich gehalten, dero zum succurs schickende Völcker
wegen der weithen entlegenheit über die Elbe transpor-
tiren zu laßen, Alß ist zu facilitirung dieses negotij
verglichen, daß, obschon Höchstgedachte Ihre Königl[iche] May[es]t[ä]t
die von des Herrn Bischoffen Hochfürstl[icher] Ganden stipulirte
assistentz in Holstein solten benöthigt seÿn, selbige doch nicht
weiter alß biß in die Graffschafften Oldenburg und Del-
menhorst marchiren, dahselbst verbleiben, und zu besetzung der
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